Corona Pandemie

Im Rahmen der Corona-Pandemie muss die reguläre Praxistätigkeit auf absolute Notfälle beschränkt werden. Entsprechend werden/wurden Vorsorge-Untersuchungen abgesagt und ein Zwei-Schicht-System von medizinischen Fachkräften und Ärzten etabliert, um auch im Falle einer möglichen Infektion innerhalb des Praxisteams die weitere Versorgung der Patienten zu gewährleisten.

Insbesondere zur Entlastung der Kliniken durch ambulant mögliche Endoskopie und Sonographie-Diagnostik wird der Regelbetrieb eingeschränkt. Die Infektionsschutzmaßnahmen für Personal und Patienten werden sowohl in den Behandlungsräumen wie auch im Wartebereich intensiviert und an die Vorgaben des RKIs (bzw. Fachgesellschaften) ständig angepasst.