Facharztvertrag Gastroenterologie (73c) mit AOK Baden-Württemberg startet

Mit Einführung der Hausarztverträge wurde auch für die Fachärzte in Baden-Württemberg eine direktes Abrechnungsverfahren für Fachärzte geplant. – Nun ist es soweit, die Verträge hierzu sind unterschrieben. Nach den Kardiologen sind die Gastroenterologen die zweite Fachgruppe, bei der eine entsprechende fachärztliche Versorgung umgesetzt werden konnte. Zum einen wird hierdurch, ähnlich wie beim Hausarztvertrag, eine Verbesserung der Versorgung der Patienten erreicht. Zum anderen kann somit die rückläufige Vergütung der ärztlichen Leistung aufgehalten werden, da diese Krankenkassengelder nicht in den bundesweiten Finanzausgleich fließen („im Land bleiben“). Hierdurch ist es möglich, die hohe medizinische Qualität im Südwesten zu halten. Die Praxis Mangold/Böck nimmt an diesen 73c-Verträgen der AOK-Patienten teil.